Half-Life 2 Verbraucherschutz-Abmahnung erfolgreich
Im Januar des Jahres hatte die Bundeszentrale des Verbraucherschutzes (vzbv) den Publisher von Half-Life 2, Vivendi , abgemahnt. Die Abmahnung betraf die unzureichende Packungsbeschriftung: auf der H?lle von Half-Life 2 werde zwar auf eine notwendige Internetverbindung hingewiesen, nicht aber darauf, dass zum Spielen zwingend die Einrichtung eines Steam-Kontos notwendig sei. Wie uns eine Mitarbeiterin des VZBV mitteilte, hat Vivendi am 2. M?rz eine Unterlassungserkl?rung unterschrieben. Die bestehenden Verpackungen d?rfen damit nur noch bis zum 15. Juni verkauft werden, danach m?ssen alle Half-Life 2-Boxen eine neue Systemanforderungs-Beschriftung tragen. Die ?nderung kommt sp?t: Im Juni wird Half-Life 2 seit weit ?ber einem halben Jahr im Handel sein, der Hauptabverkauf ist zu dieser Zeit vor?ber. Allerdings wird die Neubeschriftung f?r eventuelle Budget-Nachver?ffentlichungen relevant. Vor allem aber taugt die Abmahnung als Pr?zedenzfall f?r andere Publisher: eine vollst?ndige, verst?ndliche Angabe der Voraussetzungen, die zum Spielen n?tig sind, ist auf der Packung Pflicht.
















Kommentare (6)